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Berlin: (hib/ROL) Mitte Dezember 2014 haben Bund und Länder die Fortsetzung der drei Wissenschaftspakte - Hochschulpakt, Pakt für Forschung und Innovation sowie Exzellenzinitiative - beschlossen. Vor dem Hintergrund der Grundgesetzänderung zu den erweiterten Kooperationsmöglichkeiten zwischen Bund und Ländern im Hochschulbereich, die zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten ist, erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/3758), welche Konsequenzen die Bundesregierung zusammen mit den Ländern aus der neuen Verfassungsrealität für die Wissenschaftsfinanzierung ziehen will.
Die Fraktion will unter anderem wissen, warum der Bund maximal 760.033 zusätzliche Studienanfänger mit Hilfe des Hochschulpaktes finanzieren will und somit nicht geplant sei, Anpassungen vorzunehmen, selbst wenn erneut mehr Studienanfänger als prognostiziert an die Hochschulen kommen sollten. Außerdem interessiert die Fraktion unter anderem, was die Bundesregierung dazu bewogen habe, vom Konzept des Hochschulpakts als „atmendes System“ abzugehen. Dieses habe sich in den beiden ersten Programm-Phasen dadurch ausgezeichnet, dass man bei den Berechnungen nicht von einer maximal zu finanzierenden Anfängerzahl ausgegangen sei.
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