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Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf zum Verbot der Förderung von Erdgas und anderen Rohstoffen mit der Fracking-Methode vorlegen. Dies fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/3791). Unternehmen, denen eine Aufsuchungserlaubnis für Schiefergas- oder Schieferölvorkommen erteilt wurde, sollen verpflichtet werden, innerhalb von sechs Monaten nachzuweisen, „dass eine Förderung auch ohne Fracking oder vergleichbar gefährliche Techniken möglich ist“. Falls der Nachweis nicht erbracht wird, soll die Aufsuchungserlaubnis widerrufen werden.
Nach Angaben der Linksfraktion wurden in Deutschland zahlreiche Erlaubnisse zur Aufsuchung unkonventioneller Erdgas- und Erdölvorkommen erteilt. In Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen hätten Energiekonzerne Erlaubnisse für weit mehr als die Hälfte der jeweiligen Landesfläche erhalten. Um das im Gestein gebundene Erdgas zu fördern, werde das riskante Verfahren des „Hydraulic Fracturing“ angewandt. Dabei werde eine mit gefährlichen Chemikalien versetzte Flüssigkeit mit hohem Druck in die Tiefe gepumpt, um das gastragende Gestein aufzubrechen und künstliche Risse zu schaffen. „Die Fracking-Fördermethode ist mit zahlreichen negativen Auswirkungen und Risiken für Mensch und Umwelt verbunden“, warnt die Fraktion. Besonders genannt werden die Verunreinigung des Grund- und Trinkwassers durch Chemikalien, Methan oder Lagerstättenwasser. Außerdem nennt die Fraktion klimabelastende Methan-Austritte und die Gefahr von Beben. Zudem sei die Klimabilanz von Erdgas aus gefrackten unkonventionellen Lagerstätten schlechter als die von Erdgas aus konventionellen Lagerstätten.
Der Bundesregierung wird vorgeworfen, mit einem Referentenentwurf faktisch ein „Fracking-Erlaubnisgesetz“ vorgelegt zu haben. Die vorgesehene Expertenkommission, die ein Fracking-Projekt als unbedenklich einstufen müsse, habe eine „deutliche personelle Schlagseite zu Gunsten der Fracking-Befürworter und in ihr sitzt kein Mitglied aus der Zivilgesellschaft“, schreibt die Linksfraktion in dem Antrag.
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