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Berlin: (hib/HAU) Für die Ratifizierung des geplanten Freihandelsabkommens zwischen der EU und den USA (TTIP) ist die Zustimmung des Bundestages erforderlich. Das bestätigte Rupert Schlegelmilch, Direktor in der Generaldirektion Handel der EU-Kommission, am Mittwochabend während einer Sitzung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung, indem er darauf hinwies, dass TTIP ein „gemischtes Abkommen“ werde, für dessen Ratifizierung alle 28 Mitgliedsstaaten zustimmen müssten.
Schlegelmilch machte vor den Abgeordneten zugleich deutlich, dass das Verhandlungsmandat und auch die Position der EU-Kommission in den Verhandlungen seit Anfang des Jahres öffentlich zugänglich seien. Man habe damit dem Wunsch nach mehr Transparenz Rechnung getragen, sagte der EU-Vertreter. Zugleich machte er deutlich, dass es laut Mandat der EU nicht um den Handel als reinen Selbstzweck gehe. Vielmehr würden dabei die Ziele der nachhaltigen Entwicklung verfolgt. Auf Nachfrage aus dem Kreis der Abgeordneten sagte Schlegelmilch, seitens der EU könne man sich sehr gut ein eigenes Nachhaltigkeitskapitel in dem Abkommen vorstellen. Was die Frage der Streitschlichtung angeht, so räumte er ein, dass die Idee eines Handelsgerichtshofes interessant sei. Man habe diese aber schon vor Jahren im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) verfolgt, sei schließlich aber gescheitert. Man müsse nun schauen, „was man bilateral mit den Amerikanern machen kann, um ein vernünftiges Streitschlichtungsverfahren durchzusetzen“.
Die Aussagen des EU-Handelsdirektors zur Setzung von Standards führten zu mehreren Nachfragen der Abgeordneten. Schlegelmilch hatte gesagt, die EU berufe sich auf „internationale Standards“. Zugleich jedoch auch betont, es werde keine Absenkung europäischer Schutzniveaus geben. Zur Erläuterung sagte er, es gehe zuallererst um die gegenseitige Anerkennung von Standards. Man könne den Amerikanern nicht die europäischen Vorgaben vorschreiben. Die USA müssten aber akzeptieren, wenn die EU höhere Standards setze. „Es geht nicht um die Absenkung von Schutzniveaus“, machte Schlegelmilch deutlich.
Auf die Kritik an dem Fehlen von Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen der Abkommenspartner gegen getroffene Regelungen sagte der EU-Vertreter, dies sei eine philosophische Frage. Er wisse, dass die USA in Handelsabkommen mit anderen Partnern Sanktionen als Druckmittel nutzen würden. Die EU habe allerdings einen anderen Weg gewählt. Man setze auf Kooperation und wolle den Partner überzeugen, die Regelungen einzuhalten, sagte Schlegelmilch.
Was den geplanten Investorenschutz angeht, so bemühte er sich Befürchtungen zu zerstreuen, Fracking-Verbote in der EU könnten zu Investorenschutzklagen amerikanischer Unternehmen führen. Wenn es ein Fracking-Moratorium gebe, könne niemand darauf klagen, seine Investitionen ersetzt zu bekommen. Der Investorenschutz, so Schlegelmilch weiter, sei als eine Art Minimalschutz gedacht und beruhe durchaus auf europäischen Interessen. Schließlich seien die Europäer die größten Investoren weltweit.
Angesprochen auf Pressemeldungen, wonach die Amerikaner als Folge der regulatorischen Zusammenarbeit ein Mitspracherecht bei der Gesetzgebung in der EU erhalten sollten, sagte der EU-Vertreter, diese stimmten nicht. Es gehe vielmehr um eine „vernünftige Transparenz zwischen den Regulatoren, die normalerweise immer in ihren Grenzen arbeiten“. Damit solle verhindert werden, „dass der eine nicht weiß, was der andere tut“. Der gesetzgeberische Prozess aber, so Schlegelmilch, werde nicht verändert. „Es wird nicht so sein, dass wir die Amerikaner plötzlich mit am Tisch haben“, betonte er.
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