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Berlin: (hib/AHE) Der Bundesregierung liegen keine „konsolidierten Daten“ vor, wie viele und welche Unternehmen in Deutschland durch Sanktionsmaßnahmen der USA gegen Kuba betroffen sind. „Seit dem Jahr 2011 haben sich mehrere Personen (juristische und natürliche) mit Verweis auf eine Verletzung ihrer Rechte in Bezug auf die Verordnung (EG) Nr. 2271/96 des Europäischen Rates vom 22. November 1996 an die Bundesregierung gewandt“, heißt es in einer Antwort (18/4083) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3966). Aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen könnten keine näheren Angaben zu einzelnen Personen gemacht werden.
Die im Jahre 1996 durch den Rat erlassene Verordnung (EG) Nr. 2271/96 enthalte im Annex zu Artikel 1 unter der Überschrift „Land: Vereinigte Staaten von Amerika“ drei Rechtsakte mit Bezug auf Kuba. Diese Rechtsakte würden nach dem vierten Erwägungsgrund in der Präambel zu dieser Verordnung durch ihre extraterritoriale Anwendung das Völkerrecht verletzen.
„Die amerikanischen Maßnahmen gegen die kubanische Regierung waren im Laufe der letzten Jahrzehnte Gegenstand von zahlreichen Gesprächen der Bundesregierung mit der amerikanischen Regierung“, heißt es in der Antwort weiter. Die Bundesregierung stehe zu Fragen der extraterritorialen Anwendung von Sanktionen zudem mit ihren europäischen Partnern und der Europäischen Kommission in Kontakt. Innerhalb der VN-Generalversammlung hat sich die Bundesregierung eng mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) abgestimmt, um ein einheitliches Stimmverhalten innerhalb der EU zu erreichen.
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