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Berlin: (hib/STO) Ermittlungen wegen des Verdachts der Gründung einer terroristischen Vereinigung unter der Bezeichnung „Neue Ordnung“ sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/4395) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/4038). Darin schrieben die Abgeordneten, dass es im Frühsommer 2012 zu Durchsuchungsmaßnahmen in Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen gegen die mutmaßliche rechtsterroristische Gruppe ,Neue Ordnung‘“ gekommen sei. Der Generalbundesanwalt habe laut Medienberichten die Ermittlungen wegen Verstoßes gegen Paragraf 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) gegen fünf Beschuldigte in drei Bundesländern übernommen.
Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ausführt, richteten sich die Ermittlungen wegen des Verdachts der Gründung einer terroristischen Vereinigung unter der Bezeichnung „Neue Ordnung“ gegen vier Beschuldigte aus Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen und weitere bislang unbekannte Personen. Zwei der Beschuldigten sind der Bundesregierung laut Vorlage als Rechtsextremisten mit Bezügen zur 1992 verbotenen „Nationalistischen Front“ bekannt. Darüber hinaus betätige sich eine der beiden Personen als Herausgeber einer rechtsextremistischen Publikation und habe unter anderem Funktionen in der NPD und der „Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei“ (FAP) gehabt. Die andere Person sei bis Mitte der 2000er Jahre in der rechtsextremistischen Szene in Berlin aktiv gewesen.
Am 18. Mai 2012 leitete der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof den Angaben zufolge ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Gründung einer terroristischen Vereinigung ein. „Die durchgeführten umfangreichen Ermittlungen haben den Verdacht der Gründung einer terroristischen Vereinigung nicht bestätigt“, heißt es in der Antwort weiter. Danach konnten der „Neuen Ordnung“ bislang keine Straftaten zugerechnet werden. Auch seien keine Aktivitäten der Organisation mehr zu verzeichnen.
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