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Berlin: (hib/STO) Deutsche Sinti und Roma sind neben den Dänen, Friesen und Sorben vom deutschen Gesetzgeber als nationale Minderheit im Sinne des Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten anerkannt.
Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/4528) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/4289). Danach verbietet das in Deutschland im Jahr 1998 in Kraft getretene Abkommen jede Diskriminierung einer Person wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit sowie eine Assimilierung gegen ihren Willen. Ferner verpflichte es die Vertragsstaaten zum Schutz der Freiheitsrechte der nationalen Minderheiten, schreibt die Bundesregierung.
„Die Angehörigen der nationalen Minderheit der deutschen Sinti und Roma haben alle Rechte und Pflichten deutscher Staatsangehöriger“, heißt es in der Vorlage weiter. Ausländische Roma genießen den Angaben zufolge keinen besonderen Status gegenüber anderen Ausländern. Sofern sie ein Recht zum dauernden Inlandsaufenthaltbesitzen, stünden ihnen dieselben Integrationsprogramme wie anderen Ausländern offen.
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