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Berlin: (hib/STO) Eine mögliche Beteiligung deutscher Staatsbürger im Konflikt in der Ukraine ist ein Gegenstand der Antwort der Bundesregierung (18/4536) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/4308). Danach sind der Bundesregierung derzeit fünf von den ukrainischen Behörden bestätigte Fälle von deutschen Staatsangehörigen bekannt, „die im Rahmen des Konflikts im Osten der Ukraine festgestellt worden sind“. Nähere Informationen lägen nicht vor, schreibt die Bundesregierung weiter.
Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, liegt der Bundesregierung ein unbestätigter Hinweis vor, dass ein ehemaliger Soldat der Bundeswehr in der Ukraine auf der Seite der Separatisten kämpfe. Es lägen jedoch keine belastbaren Informationen dazu vor, ob er sich überhaupt in der Ukraine aufhält. Da er seinen Rechtsstatus als Soldat verloren habe, könne der vorliegende Hinweis „aufgrund der nicht mehr gegebenen Zuständigkeit des Bundesministeriums der Verteidigung nicht weiter verfolgt werden“.
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