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Berlin: (hib/PK) Die Bundespolizei nutzt nach Angaben der Bundesregierung bei Fahndungsabfragen an den sogenannten Schengen-Außengrenzen grundsätzlich die Mehrfachauskunft. Abgefragt würden bei einer automatisierten Erfassung der Ausweisdaten mittels Ausweislesegerät sowohl die Personenfahndungs- als auch Sachfahndungsdatenbanken, heißt es in der Antwort der Regierung (18/4658) auf eine Kleine Anfrage (18/4543) der Fraktion Die Linke.
Gleichzeitige Sach- und Personenfahndungsabfragen seien nach den Bestimmungen des Schengener Grenzkodex zulässig. Die Personen, die nach Unionsrecht Anspruch auf freien Personenverkehr hätten, dürften laut Grenzkodex aber nur „nichtsystematisch“ abgefragt werden.
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