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Berlin: (hib/AS) Nach Ansicht der Bundesregierung hat sich der Vorwurf der Ausländerfeindlichkeit im Zusammenhang mit der Debatte über Racial Profiling nicht bestätigt. Das erklärte ein Vertreter der Bundespolizei bei einer mündlichen Unterrichtung der Bundesregierung am Mittwoch im Ausschuss für Menschenrechte zu der Frage, wie mit Beschwerden über Racial Profiling umgegangen werde. Als Racial Profiling wird das Handeln von Polizei, Sicherheits- oder Einwanderungsbehörden bezeichnet, wenn dieses auf Kriterien wie dem physischen Erscheinungsbild, etwa Hautfarbe oder Gesichtszügen, ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder nationaler Herkunft basiert.
Seit 2009, als es bei der Bundespolizei 13 Beschwerden wegen Racial Profiling gegeben habe, bis 2014, als 29 Beschwerden registriert wurden, sei die Zahl der Fälle zwar gestiegen. Dies sei aber auch auf eine größere Berichterstattung und eine höhere Sensibilisierung zurückzuführen, sagte der Beamte des Bundesinnenministeriums (BMI). „Racial Profiling ist verboten und die Bundespolizei wendet Racial Profiling nicht an“, sagte er weiter. Es gebe bei der Bundespolizei jedoch ein Beschwerdemanagement und auch in der Aus- und Fortbildung werde das Thema Menschenrechte thematisiert. Man arbeite dabei auch mit der Bundeszentrale für Politische Bildung zusammen. Der Vertreter der Bundespolizei machte deutlich, dass die Überprüfung von Personen auf der Grundlage von „Lageerkenntnissen“ stattfinde. Diese Lage müsse immer wieder neu bewertet werden und es sei zudem Aufgabe der Bundespolizei, die unerlaubte Einreise zu verhindern.
Der Vertreter der Antidiskriminierungsstelle sagte, dass seit 2006 rund 50 Fälle registriert wurden, in denen sich Bürger beschwert hätten, wegen ausländischen Aussehens verstärkt kontrolliert worden zu sein. Es habe kürzlich einen Runden Tisch mit Experten gegeben, wo diskutiert worden sei, wie mit dem Thema umgegangen werden könne.
Die Abgeordneten aller Fraktionen berichteten von eigenen Beobachtungen, dass Personen mit ausländischem Aussehen, vor allem an Bahnhöfen und Flughäfen, von Polizei- und Sicherheitsbehörden verstärkt kontrolliert würden. Die SPD fragte, wie die Polizei ausschließen könne, dass die Polizeikontrollen rassistische Beweggründe hätten und erkundigte sich nach der Offenlegung von Lageberichten, auf deren Grundlage Ausländer besonders kontrolliert würden. Ihr Vertreter wollte zudem wissen, ob nicht gesetzgeberische Maßnahmen fehlten, wenn das Thema immer wieder hochkomme.
Die CDU/CSU-Fraktion erklärte, es sei erfreulich, dass die Zahlen im Grunde genommen niedrig seien. Man habe die Erfahrung gemacht, dass sogar nicht jeder den Begriff kenne. Gleichzeitig erklärte die Fraktion, dass man zwischen Racial Profiling und verdachtsorientierter Ermittlung unterscheiden müsse. Außerdem wies sie darauf hin, dass hinsichtlich der Eignung der Anwärter für den Polizeidienst stark ausgesiebt werde, ob die Kandidaten auch geeignet seien.
Die Fraktion Die Linke sagte, dass „die Dunkelziffer unglaublich hoch“ sei. Sie wies darauf hin, dass es für viele Ausländer schwierig sei, sich zu beschweren und dieser Weg zudem „sehr steinig“ sei. Außerdem erkundigte sich die Fraktion danach, welche Folgen es hätte, wenn polizeiliche Befugnisnormen wie §22 Absatz 1a des Bundespolizeigesetzes (BPolG) gestrichen würden. Auch Bündnis 90/Die Grünen erkundigten sich nach diesem Paragraphen, der verdachtslose Personenkontrollen zum Zweck der Migrationskontrolle ermöglicht. „Ich bin erstaunt, dass Vertreter des BMI sagen, dass es das nicht gibt“, sagte ein Vertreter der Grünen zum Racial Profiling. Die Fraktion sprach dabei auch das Problem privater Sicherheitsfirmen an. Natürlich sei zudem auch die Bundespolizei ein Spiegel der Gesellschaft. Beim Tragen der Uniform habe man dort jedoch eine besondere Verantwortung.
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