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Berlin: (hib/AHE) Im Durchschnitt der Jahre 2010 bis 2014 haben die gesamten bilateralen Zusagen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit an Afrika rund 1,3 Milliarden Euro betragen. „Das im Afrikakonzept des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) erklärte Ziel, pro Jahr mindestens 100 Millionen Euro zusätzlich für Afrika zuzusagen, wurde im Jahr 2014 weit übertroffen“, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (18/5074) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/4866). Die Bundesregierung verweist zudem auf die BMZ Sonderinitiativen „Fluchtursachen bekämpfen - Flüchtlinge reintegrieren“, „Stabilisierung und Entwicklung Nordafrika und Naher Osten“ sowie „Eine Welt ohne Hunger“, die Schwerpunkte jeweils in afrikanischen Ländern setzen würden.
Die Bundesregierung verweist auf die 2014 verabschiedeten Afrikapolitischen Leitlinien, die „einen umfassenden Ansatz der afrikapolitischen Instrumente der Bundesregierung und ein gemeinsames, koordiniertes und kohärentes Vorgehen der mit Afrika befassten Ressorts in allen Bereichen, darunter Frieden und Sicherheit, Entwicklung, Wirtschaft, Bildung und Wissenschaft, Umwelt und Globale Fragen“ verfolgen würden. Schwerpunkten sei unter anderem die Schaffung von Frieden und Sicherheit durch diplomatisches, sicherheitspolitisches und entwicklungspolitisches Engagement, die Unterstützung der regionalen Integration Afrikas, der Abbau von Fragilität, die Reduzierung von Konflikten und Gewalt, Armutsbekämpfung und die Förderung rechtsstaatlicher Strukturen.
In diesen Kontext stellt die Bundesregierung auch den Abschluss von EU-Freihandelsabkommen mit afrikanischen Ländern: Die Weltwirtschaft sei lange Zeit von Strukturen geprägt gewesen, die es Entwicklungsländern erschwerten, eine eigene Produktion und Wertschöpfung aufzubauen und sich angemessen in internationale Wertschöpfungsketten zu integrieren. „Insbesondere Marktabschottung, verzerrte Handelsbedingungen und einseitig ausgerichtete Verträge (zum Beispiel im Rohstoffsektor), sowie Verhandlungen mit asymmetrischem Informationsstand werden als kritische Faktoren gesehen.“ Auf multilateraler Ebene suche man dieser Situation seit langem gegenzusteuern. Die Sonderstellung der Entwicklungsländer im Welthandelssystem sei im Laufe der Jahrzehnte Schritt für Schritt ausgebaut worden. „Die derzeit bestehenden Sonderregelungen, die Welthandelsorganisation (WTO) zählt insgesamt 145 solcher Normen, gehen auf die Bedürfnisse der Entwicklungsländer ein und erlauben die nötige Flexibilität der Verpflichtungen.“
Ziel der „Wirtschaftspartnerschaftsabkommen“ der EU sei es, nachhaltige Entwicklung und regionale Integration zu fördern und WTO-Konformität herzustellen. Zudem solle die regionale Integration vorangetrieben werden. „Inhaltlich sehen die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vor, dass die betreffenden Staaten zoll- und quotenfreien Marktzugang zur EU erhalten, wohingegen diese Staaten selbst nur einen Marktzugang einräumen müssen, der für die WTO-Konformität unbedingt erforderlich ist“, schreibt die Bundesregierung.
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