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Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zu dem Protokoll vom 14. Oktober 2005 zum Übereinkommen vom 10. März 1988 zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt und zu dem Protokoll vom 14. Oktober 2005 zum Protokoll vom 10. März 1988 zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit fester Plattformen, die sich auf dem Festlandsockel befinden, vorgelegt (18/5268). Durch das Vertragsgesetz soll der Beitritt zu den beiden Protokollen, die international bereits in Kraft getreten sind, ermöglicht werden, heißt es weiter.
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