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Berlin: (hib/KJK) Die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare setzt nach Ansicht der Bundesregierung eine Änderung des Grundgesetzes voraus. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/4862) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/4724) hervor. Eine Änderung des Grundgesetzes sei aber derzeit nicht geplant, heißt es in der Antwort weiter mit Bezug auf die aktuelle Debatte zur „Ehe für alle“.
Jedoch plane die Bundesregierung für diese Legislaturperiode eine Bereinigung des Rechts der Lebenspartner. Der Gesetzesentwurf sehe gleichstellende Regelungen für Ehe und Lebenspartnerschaft unter anderem im Beruflichen Rehabilitierungsgesetz, in der Zivilprozessordnung und im Zwangsversteigerungsgesetz vor. Zu Gleichstellungen in anderen Bereichen wie dem Sprengstoffgesetz, der Abgabeordnung und dem Asylverfahrensgesetz, nach denen die Grünen-Abgeordneten gefragt hatten, sei die Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen, schreibt die Bundesregierung.
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