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Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung informiert in ihrer Antwort (18/5360) auf eine Kleine Anfrage (18/5154) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen über die vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) genehmigten Atomtransporte im Zeitraum von 1990 bis heute. Aufgelistet ist unter anderem, welche Art von Atommüll von welchem Standort aus wohin geliefert wurde und auf welchem Wege dies geschah (Straße, Bahn, Luft oder Wasser). Außerdem führt sie auf, wie viele genehmigungs- und anzeigepflichtige innerdeutsche sowie grenzüberschreitende Transporte von Kernbrenn- und Ausgangsstoffen, radioaktiven Abfällen sowie Reststoffen es laut Erfassung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) gegeben hat.
Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort darauf hin, dass die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durch die jeweils zuständige Behörde und somit vor Erteilung der Beförderungsgenehmigung erfolgt. Es liege in der Zuständigkeit der jeweiligen Aufsichtsbehörde, die Einhaltung der Genehmigungen zu prüfen, schreibt sie weiter.
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