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Berlin: (hib/STO) Die im Bundespolizeipräsidium geschaffene "Vertrauensstelle der Bundespolizei" ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/5726) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5616). Wie die Regierung darin ausführt, bestehen bereits verschiedene inner- und außerbehördliche Beschwerdemöglichkeiten, um ein individuelles Fehlverhalten von einzelnen Polizeivollzugs-beamten in einem unabhängigen Verfahren rechtlich überprüfen zu lassen. Gleichwohl habe die Bundespolizei nach den Vorwürfen von Misshandlungen bei der Bundespolizeiinspektion Hannover im Bundespolizeipräsidium die "Vertrauensstelle der Bundespolizei" geschaffen, die dem Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums unterstellt ist. Sinn und Zweck der Vertrauensstelle bestehe darin, die Eingaben von Mitarbeitern vertraulich zu behandeln und deren Anonymität zu wahren.
Seit ihrer Einrichtung am 27. Mai dieses Jahres haben sich den Angaben zufolge an die Vertrauensstelle bis zum 13. Juli 16 Mitarbeiter sowie eine Bürgerin gewandt. Die Hinweise an die Vertrauensstelle beinhalteten unter anderem allgemeine Fragen zum Verfahrensablauf der neu eingerichteten Vertrauensstelle, konkrete Anliegen zu vertraulichen Personalangelegenheiten oder "Sachverhalte mit möglicher disziplinar- beziehungsweise strafrechtlicher Relevanz".
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