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Berlin: (hib/HLE) Vom 1. Januar 2014 bis zum 30. Juni 2015 sind elf Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit mindestens zehn Megawatt elektrischer Netto-Nennleistung stillgelegt worden. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5890) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5710) mitteilt, würden darüber hinaus vier zur endgültigen Stilllegung vorgesehene Kraftwerksblöcke mit Kraft-Wärme-Kopplung aufgrund ihrer Systemrelevanz als Reservekraftwerke weiter betrieben. Die Bundesregierung erklärt auf die Frage der Abgeordneten, wann das KWK-Ziel von 25 Prozent Anteil an der Stromerzeugung aus thermischen Kraftwerken erreicht werde, es werde angestrebt, dieses Ziel im Jahr 2020 zu erreichen.
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