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Berlin: (hib/HLE) Das Volumen der Finanzhilfen und Steuervergünstigungen des Bundes wird bis zum Jahr 2016 auf 22,9 Milliarden Euro steigen. 2013 seien es noch 20,4 Milliarden Euro gewesen, heißt es in dem als Unterrichtung (18/5950) vorgelegten Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen für die Jahre 2013 bis 2016 (25. Subventionsbericht). Der Anstieg gehe zurück auf die Einführung von sieben neuen Finanzhilfen. Außerdem seien bestehende Hilfen aufgestockt worden. Von 2015 bis 2016 komme es zu einem Anstieg um 1,1 Milliarden Euro, der vor allem auf Zukunftsinvestitionen zurückzuführen sei. Den größten Anteil an der Summe hätten die Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus in ländlichen Räumen sowie die Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung und zur Steigerung der Energieeffizienz. Da zugleich das Bruttoinlandsprodukt (BIP) stieg, blieb die Subventionsquote mit 0,7 Prozent stabil und auf dem niedrigen Niveau früherer Jahre. Die auf den Bund entfallenen Steuervergünstigungen bleiben nach Angaben der Regierung über den gesamten Berichtszeitraum bis 2016 stabil auf dem Niveau von 15,4 Milliarden Euro. Die Subventionen aller staatliche Ebenen (Bund, Länder und Gemeinden) sowie die Marktordnungsausgaben der Europäischen Union werden für 2014 mit 53,5 Milliarden Euro angegeben, 2013 waren es 52,3 Milliarden.
Größte Finanzhilfe des Bundes ist die Förderung von Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung der KfW Förderbank. Der Betrag soll von 1,365 Milliarden Euro in diesem Jahr auf 1,507 Milliarden Euro in 2016 steigen. Auf dem zweiten Platz stehen die Zuschüsse für den Absatz deutscher Steinkohle zur Verstromung und an die Stahlindustrie sowie zum Ausgleich von Belastungen infolge von Kapazitätsanpassungen mit 1,085 Milliarden Euro. Auch hier soll es im kommenden Jahr zu einer Erhöhung auf 1,282 Milliarden Euro kommen. Die subventionierte Förderung der Steinkohle wird bis zum Jahre 2018 sozialverträglich auslaufen. Drittgrößte Subvention ist die neue Förderung des Breitbandausbaus, für die im nächsten Jahr 554 Millionen Euro bereitgestellt werden sollen. Den vierten Platz hat die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und Küstenschutz (steigt von 433 auf 490 Millionen Euro). Auf Platz fünf befindet sich die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (steigt von 420 auf 437 Millionen Euro).
Die größte steuerliche Subvention betrifft die Erbschaftsteuer. 7,9 Milliarden Euro macht im nächsten Jahr die Vergünstigung für die Erwerber von Betrieben und Anteilen an Kapitalgesellschaften im Erb- oder Schenkungsfall aus. 3,7 Milliarden Euro Steuermindereinnahmen entstehen 2016 wegen des ermäßigten Steuersatzes für kulturelle und unterhaltende Leistungen. Die Steuerfreiheit für Schichtzuschläge soll 2,81 Milliarden Euro Mindereinnahmen nach sich ziehen und die Stromsteuerbegünstigung für die Industrie in Sonderfällen (Spitzenausgleich) 1,9 Milliarden. 1,6 Milliarden Euro Steuermindereinnahmen gehen auf die Energiesteuerbegünstigung für die Stromerzeugung zurück. Stromsteuerbegünstigung und Energiesteuerbegünstigung gelten nach Angaben der Regierung als nachhaltig im Sinne der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. So werde durch die Energiesteuerbegünstigung einer Produktionsverlagerung in Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union vorgebeugt, die oftmals geringere Umweltschutz- und Energieeffizienzstandards aufweisen würden. Damit dienten diese Maßnahmen dem Umwelt- und Klimaschutz.
1,53 Milliarden Euro Steuermindereinnahmen entstehen für Renovierungsaufwand. Die Ermäßigung der Umsatzsteuer für den Öffentlichen Personennahverkehr führt zu Mindereinnahmen in Höhe von 1,24 Milliarden Euro.
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