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Berlin: (hib/SCR) Die geplante Einführung einer Speicherpflicht für Verkehrsdaten, besser bekannt als Vorratsdatenspeicherung, ist Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht- und Verbraucherschutz. Am Montag, 21. September 2015, werden ab 16 Uhr sieben geladene Sachverständige zu dem Vorhaben der Bundesregierung (18/5088, 18/5171) Stellung nehmen. Auch ein Antrag der Fraktion Die Linke (18/4971) unter dem Titel "Auf Vorratsdatenspeicherung verzichten" wird behandelt. Angehört werden Nikolaus Berger (Richter am Bundesgerichtshof), Christoph Frank (Deutscher Richterbund, Oberstaatsanwalt), Rainer Franosch (Hessisches Ministerium für Justiz, Oberstaatsanwalt), Heide Sandkuhl (Deutscher Anwaltverein), Meinhard Starostik (Rechtsanwalt), Frank Thiede (Bundeskriminalamt) und Ferdinand Wollenschläger (Juristische Fakultät der Universität Augsburg).
Die Gesetzentwürfe sehen vor, Telekommunikationsunternehmen, Internetprovider und andere Zugangsanbieter zu verpflichten, verdachtsunabhängig sogenannte Verkehrsdaten ihrer Kunden zehn Wochen lang zu speichern. Standortdaten, die bei der Nutzung von Mobildiensten anfallen, sollen vier Wochen lang gespeichert werden. Begründet wird das Vorhaben damit, dass Verkehrsdaten bei der Aufklärung schwerer Straftaten und bei der Gefahrenabwehr ein "wichtiges Hilfsmittel" seien. Da derzeit keine Speicherpflicht existiere und Anbieter Verkehrsdaten, zum Beispiel für Abrechnungszwecke, unterschiedlich lang vorhielten, bestehe eine "Lücke bei der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr". Dies sei mit der "Bedeutung, die einer effektiven Strafverfolgung zukommt, nur schwer zu vereinbaren", heißt es in dem Entwurf.
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