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Berlin: (hib/JOH) Das von der Bundesregierung am 12. August 2015 beschlossene Nationale Entsorgungsprogramm (NaPro) liegt dem Bundestag jetzt als Unterrichtung (18/5980) vor. In dem Programm legt die Regierung die deutsche Strategie für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle dar. Es steht jedoch unter Revisionsvorbehalt, da sich auf Grundlage der Empfehlungen der "Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" ("Endlager-Kommission") wesentliche Änderungen ergeben können.
Die Bundesregierung folgt mit dem Programm einer Vorgabe der Europäischen Union, der zufolge alle Mitgliedstaaten verpflichtet sind, ein Nationales Entsorgungsprogramm zu erstellen, durchzuführen, regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren. Es muss der Europäischen Kommission vorgelegt werden. Zwar hat es nicht die Qualität einer Rechtsnorm, muss aber bei allen Entsorgungsplanungen und Verwaltungsverfahren von den Akteuren im Bereich der Entsorgung berücksichtigt werden.
Grundlage des NaPro ist ein aktuelles Verzeichnis, das alle Arten radioaktiver Abfälle umfasst, die in Deutschland endgelagert werden sollen. Das schließt sowohl den hochradioaktiven Atommüll wie die abgebrannten Brennelemente aus den Atomkraftwerken und zurückgeführte Abfälle aus der ausländischen Wiederaufarbeitung ein. Außerdem werden schwach- und mittelradioaktive Abfälle aller Art aufgeführt. Es enthält darüber hinaus eine Prognose über die zu erwartende Menge der radioaktiven Abfälle, die bis 2080 anfällt.
Wesentliches Element des Programms ist die Festlegung, dass die Entsorgung von radioaktiven Abfällen grundsätzlich in nationaler Verantwortung und auch nur im Inland erfolgen soll. Lediglich bestrahlte Brennelemente aus Anlagen, die der Spaltung von Kernbrennstoffen, aber nicht der gewerblichen Erzeugung von Elektrizität dienen, sollen entsprechend den gesetzlichen Regelungen in ein Land, in dem Brennelemente für Forschungsreaktoren bereitgestellt oder hergestellt werden, verbracht werden dürfen.
Das NaPro sieht außerdem für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle zwei Standorte vor: das bereits genehmigte Endlager Konrad für vernachlässigbar Wärme entwickelnde Abfälle und einen noch festzulegenden Standort für insbesondere hochradioaktive Abfälle. Die radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II sollen zurückgeholt und bei der Standortsuche für das Endlager nach Standortauswahlgesetz berücksichtigt werden, ebenso das angefallene und noch anfallende abgereicherte Uran aus der Urananreicherung.
Nach den bisherigen Planungen soll bis 2031 ein Standort für das Endlager gefunden werden. Die Bundesregierung geht davon aus, dass es um das Jahr 2050 in Betrieb gehen kann. Das ehemalige Erzbergwerk Konrad wird derzeit zu einem Endlager umgerüstet. Laut Schätzungen des Bundesumweltministeriums soll es im Jahr 2022 in Betrieb gehen.
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