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Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung will mehrere Vorschläge des Bundesrates für Änderungen am sogenannten E-Health-Gesetz (18/5293) übernehmen oder prüfen. Das geht aus einer Unterrichtung (18/6012) der Regierung an den Bundestag hervor. Das Gesetz soll den Aufbau einer umfassenden digitalen Infrastruktur im Gesundheitswesen ermöglichen. Die Änderungen beziehen sich auf Detailregelungen der Datensicherheit und des Datenmanagements.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentsnachrichten
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