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Berlin: (hib/MIK) Bei dem ÖPP-Projekt auf der Bundesautobahn A 7 zwischen Bordesholm und Hamburg-Nordwest handelt es sich nicht um ein Konzessionsmodell, sondern die Vergütung des Auftragnehmers erfolge nach der Verfügbarkeit der Vertragsstrecke. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5938) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5738).
Der Projektvertrag für dieses ÖPP-Projekt habe eine Laufzeit von 30 Jahren und beinhalte spezifische Regelungen für die Abnahme des Abschnitts Bornholm bis nach Neumünster/Nord nach Fertigstellung der Ausbauleistung, heißt es weiter.
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