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Berlin: (hib/AW) Nach dem Willen der Fraktion Die Linke sollen die im Bundeshaushalt 2016 eingeplanten Mittel für das Betreuungsgeld langfristig verstetigt und in den Ausbau der Kindertagesbetreuung investiert werden. In ihrem entsprechenden Antrag (18/6041) fordert die Fraktion die Bundesregierung zudem auf, umgehend einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die rechtlichen Grundlagen schafft, um die Gelder dauerhaft für die öffentliche Kinderbetreuung und Frühförderung verwenden zu können. Zudem verlangt die Linksfraktion von der Regierung die Vorlage eines Gesetzentwurfes, um die Qualitätsstandards in der Kinderfrühförderung und der Kinderbetreuung bundesweit zu regeln. Die Fraktion verweist zur Begründung ihres Antrages auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 21. Juli 2015. Darin hätten die Richter ausdrücklich festgestellt, dass sich aus dem Kinderförderungsgesetz die Notwendigkeit einer bundeseinheitlichen Regelung für eine qualitätsorientierte Tagesbetreuung mit einheitlichen Normen ergebe. Nach Ansicht der Linksfraktion sind die Qualitätsstandards der Kitas von Bundesland zu Bundesland höchst unterschiedlich. Dies betreffe Öffnungszeiten, die Fachkraft-Kind-Relation oder die Ausstattung der Kitas.
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