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Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Die Linke will die Rechte von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gemäß der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen im Grundgesetz verankern. In ihrem Antrag (18/6042) fordert sie die Bundesregierung deshalb auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Zudem soll das Amt eines unabhängigen Bundeskinderbeauftragten in die Verfassung aufgenommen werden. Dieser soll bei allen Gesetzesvorhaben und Entscheidungen, die Kinder betreffen, darauf hinwirken, dass die UN-Kinderrechtskonvention beachtet wird, auf Verletzungen der Kinderrechte aufmerksam machen und dem Bundestag einen jährlichen Bericht über seine Arbeit und ihre Ergebnisse vorlegen. Ihm soll zudem ein Akteneinsichts- und Anhörungsrecht gegenüber staatlichen Einrichtungen sowie ein Amtshilferecht eingeräumt werden, um Kinder mit ihren Beschwerden gegenüber Bundesbehörden, Bundesgerichten, dem UN-Kinderrechtsausschuss und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vertreten zu können.
Nach Ansicht der Linksfraktion hat Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention bis heute noch nicht konsequent und vollständig umgesetzt. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes habe diesbezüglich wiederholt gravierende Mängel festgestellt.
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