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Berlin: (hib/HLE) Der im geplanten europäisch-amerikanischen Freihandelsabkommen CETA vorgesehene Hauptausschuss hat nur begrenzte Kompetenzen, und diese Kompetenzen seien auch größtenteils technischer Natur, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/6000) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5882) zur Regulierungszusammenarbeit in diesem Abkommen. Der Hauptausschuss habe keinerlei Befugnis, völkerrechtlich verbindliche Entscheidungen über eine Änderung der Anhänge, Anlagen, Protokolle und Anmerkungen von CETA zu treffen. Er könne lediglich Empfehlungen an die Vertragsparteien aussprechen.
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