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Berlin: (hib/EIS) Der Entwurf zur Änderung des Düngegesetzes soll sich in der Schlussphase der Ressortabstimmung befinden und bald dem Kabinett vorgelegt werden. Das kündigt die Bundesregierung in einer Antwort (18/5992) auf eine Kleine Anfrage (18/5847) der Fraktion Die Linke an. Weiter heißt es, dass die Anhörung der Bundesländer und Verbände zum Gesetzentwurf abgeschlossen sei. Darüber hinaus führt die Antwort aus, dass die Vorgaben zur guten fachlichen Praxis die überbetriebliche Verwertung anfallender Wirtschaftsdünger aus Gebieten mit einem hohen Tierbestand und vielen Biogasanlagen in Regionen, die zusätzlichen Wirtschaftsdünger aufnehmen können, erforderlich machen. Das gelte aber nur unter der Voraussetzung, dass die Vorgaben auch in den Regionen eingehalten werden, die zusätzlichen Wirtschaftsdünger aufnehmen, um ihren Nährstoffbedarf zu decken. Die überbetriebliche Verwertung unterliege zudem der Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern vom 21. Juli 2010 (BGBl. I Seite 1062), landesrechtlichen Regelungen sowie den Vorgaben der Düngeverordnung. Darüber hinaus würden das Bundesnaturschutzgesetz und die Naturschutzgesetze der Länder Beschränkungen der Düngung bestimmter Flächen zum Schutz der Gewässer und der Umwelt regeln.
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