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Berlin: (hib/HLE) Das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich soll durch ein Zusatzabkommen geändert und ergänzt werden. Diesem Ziel dient der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzabkommen vom 31. Mai 2015 zum Abkommen vom 21. Juli 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der französischen Republik zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern (18/6158). Das Abkommen werde nicht nur an die gegenwärtigen wirtschaftlichen Beziehungen angepasst, sondern es werde auch ein Fiskalausgleich in Bezug auf die im Abkommen enthaltene Grenzgängerregelung eingeführt, heißt es im Gesetzentwurf. Auch die Rentenbesteuerung wird neu geregelt.
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