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Berlin: (hib/STO) Die Bundestagsfraktionen können im kommenden Jahr auf eine leichte Anhebung der Geldleistungen aus dem Bundeshaushalt hoffen. Dies geht aus einem als Unterrichtung (18/6155) vorgelegten Vorschlag von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) im Benehmen mit dem Ältestenrat hervor. Danach würde der monatliche Grundbetrag für jede Fraktion ab dem Haushaltsjahr 2016 bei 393.676 Euro liegen und der monatliche Betrag für jedes Mitglied bei 8.218 Euro. Wird der Vorschlag umgesetzt, bedeutet dies eine Erhöhung der Geldleistungen um insgesamt 0,69 Prozent. Die für die laufende Legislaturperiode festgelegten Oppositionszuschläge blieben unverändert.
In der Unterrichtung wird darauf verwiesen, dass sich nach Feststellungen des Statistischen Bundesamtes im Juli 2015 gegenüber dem Vorjahresmonat eine durchschnittliche Preiserhöhung von 2,46 Prozent bei den Kosten für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sowie Verpflegungs-, Beherbergungs- und Verkehrsdienstleistungen ergeben habe. Diese Preiserhöhung müsste angesichts der Verwendung der Geldleistungen durch die Fraktionen zu 28 Prozent für ihre Sachausgaben zu einer Erhöhung der Geldleistungen um 0,69 Prozent für 2015 führen.
Wie es in der Unterrichtung weiter heißt, endet die Laufzeit der geltenden Entgeltregelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst frühestens am 29. Februar kommenden Jahres. Zum jetzigen Zeitpunkt könne daher "insoweit eine Anpassung der Geldleistungen an die Fraktionen im Haushaltsjahr 2016 noch nicht vorgeschlagen werden".
Dem Vorschlag zufolge werden die Geldleistungen im Haushaltsjahr 2015 nicht angehoben. Damit leisteten die Fraktionen "einen Beitrag zu den Einsparungen im Bundeshaushalt". Der Bundestagspräsident ist nach dem Abgeordnetengesetz verpflichtet, dem Parlament einen Vorschlag zur Anpassung der Geldleistungen an die Fraktionen vorzulegen.
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