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Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur schnelleren Entlastung der Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern (18/6172) vorgelegt. Danach sollen die Länder schon in diesem Jahr weitere 500 Millionen Euro, die bisher für 2016 eingeplant waren, zusätzlich für die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern erhalten.
Für den Zeitraum ab 2016 hat der Bund zugesagt, sich strukturell, dauerhaft und dynamisch an den gesamtstaatlichen Kosten zu beteiligen, die in Abhängigkeit von der Zahl der Aufnahme der Asylbewerber und Flüchtlinge entstehen, heißt es im Gesetzentwurf weiter. Die genauen Regelungen dafür sollen zwischen Bund und Länder bis zum Herbst gemeinsam festgelegt werden.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung soll am Donnerstag erstmals im Bundestag beraten werden. Die Bundesrat hat gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen.
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