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Berlin: (hib/STO) Auf Verbesserungen für Soldaten der Bundeswehr zielt der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines "Besoldungsänderungsgesetzes" (18/6156) ab. Wie die Regierung darin ausführt, werden Beamte und Soldaten zwar grundsätzlich nach einheitlichen Regeln besoldet, doch müssen Soldaten zum Teil zusätzliche Dienstzeiten absolvieren, um in die nächsthöhere Erfahrungsstufe aufzusteigen. Zudem würden ihnen berufliche Vorerfahrungen bisher nicht individuell anerkannt.
Hintergrund dieser seit 2009 geltenden Differenzierung sind laut Vorlage Besonderheiten des militärischen Dienstes, "der unter anderem dadurch geprägt ist, dass es für Soldatinnen und Soldaten keine klar abgrenzbaren Anwärterzeiten gibt". Diese Sonderregelungen sollten nun entfallen. Der damit verbundene beschleunigte Aufstieg in den Erfahrungsstufen führe zu einer verbesserten Bezahlung. Das Vorhaben soll die Maßnahmen des "Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetzes" ergänzen, mit denen das Dienstrecht der Soldaten dem Beamtenrecht auch in anderen Bereichen angenähert worden ist.
Vorgesehen ist den Angaben zufolge, die Sonderregelungen für die Stufenlaufzeit aufzuheben, so dass insbesondere junge Soldaten die zweite Erfahrungsstufe rascher als bisher erreichen können. Langdienende Soldaten stiegen schneller in höhere Stufen auf, heißt es in der Vorlage weiter. Für Bewerber mit beruflichen Vorqualifikationen soll bei einer Einstellung in einem höheren Dienstgrad ein Anerkennungstatbestand geschaffen werden, der die Einstufung in einer höhere Erfahrungsstufe ermöglicht. Ferner sollen unter anderem zur Verbesserung der Beförderungsmöglichkeiten in der Laufbahn der Feldwebel des allgemeinen Fachdienstes die dortigen Planstellenobergrenzen angehoben werden.
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