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Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch die Durchführung von zwei öffentlichen Anhörungen beschlossen. So soll am Montag, den 12. Oktober 2015, eine Anhörung zur geplanten Reform der Erbschaftsteuer stattfinden. Die Erbschaftsteuer muss neu geregelt werden, nachdem das Bundesverfassungsgericht insbesondere die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen als zu weitgehend angesehen hatte. Die Bundesregierung legte dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (18/5923) vor, mit dem eine verfassungsgemäße Ausgestaltung der Verschonung betrieblichen Vermögens und damit eine verfassungskonforme Erhebung der Steuer erreicht werden soll. Ziel ist es, die vorhandene Beschäftigung in den übergehenden Betrieben weiterhin zu sichern und die mittelständisch geprägte Unternehmenskultur zu erhalten.
Auf der Tagesordnung einer weiteren Anhörung des Finanzausschusses am Montag, den 2. November, steht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung weiterer Gesetze (18/5920). Grundlage für den automatischen Datenaustausch sind unter anderem eine von der Bundesrepublik und 50 anderen Staaten geschlossene Vereinbarung und die EU-Amtshilferichtlinie. Finanzinstitute müssen demnach einmal im Jahr Daten von Konten übermitteln, die diese für in anderen Vertragsstaaten beziehungsweise EU-Mitgliedstaaten steuerpflichtige Personen führen. In der Anhörung soll es auch um drei Anträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gehen (18/6064, 18/6065, 18/2014), in denen unter anderem die Abschaffung der Abgeltungsteuer und die Versteuerung der Kapitalerträge nach individuellem Steuersatz gefordert werden.
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