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Berlin: (hib/ROL) Die Wissenschaftsfreiheit ist ein hohes Gut, das aus gutem Grund in Artikel 5 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes verankert wurde. Gerade die deutsche Vergangenheit, in der die Wissenschaft selbst sowie Wissenschaftler auch von Seiten des Staates instrumentalisiert wurden, mache dies deutlich, schreibt die Linke in ihrem Antrag (18/6191).
Das Gleichgewicht von Wissenschaftsfreiheit und Wissenschaftsverantwortung drohe zunehmend außer Balance zu geraten, was bereits von verschiedenen Organisationen im Bereich der Wissenschaftspolitik, beispielsweise vom Wissenschaftsrat oder dem Bundesverfassungsgericht angemahnt wurde. Die Mehrheit der Professoren in Deutschland klage über einen Verlust an Entscheidungsfreiheit und Mitbestimmungsmöglichkeiten sowie über einen zunehmenden Druck von Seiten der Hochschulleitungen. Wissenschaftler wünschten sich wieder mehr eigene Zeit- und Themensouveränität. Dass nahezu alle bedeutenden wissenschaftspolitischen Organisationen in Deutschland ihre Richtlinien oder Empfehlungen zum Thema wissenschaftliche Integrität und Wissenschaftsverantwortung überarbeitet beziehungsweise eigene erstellt hätten, unterstreiche die Dringlichkeit, im Wissenschaftssystem Änderungen herbeizuführen.
Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung auf, die Freiheit von Forschung und Lehre und die Selbstverwaltung der Wissenschaft zu schützen und auf die Länder einzuwirken, um gemeinsam mit ihnen die Autonomie von öffentlich finanzierten Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu schützen. Integrität und verantwortungsvolles Handeln in der Wissenschaft soll gemeinsam mit den Ländern gestärkt werden.
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