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Berlin: (hib/HLE) Die Industrie hat die Möglichkeit zum Abschluss von Rahmenverträgen über abschaltbare Lasten zur besseren Integration von erneuerbaren Energien bisher wenig genutzt. Wie die Bundesregierung in ihrem als Unterrichtung (18/6096) vorgelegten Bericht zur Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten mitteilt, wurden bisher sechs Rahmenverträge mit vier Unternehmen aus der chemischen und der Aluminium-Industrie abgeschlossen. Die Gesamtabschaltleistung betrage 465 Megawatt im Bereich sofort abschaltbarer Lasten und 979 Megawatt im Bereich schnell abschaltbarer Lasten. "Die mögliche Kontrahierungsmenge wurde damit seitens der industriellen Anbieter bei weitem nicht ausgeschöpft", schreibt die Bundesregierung.
Wie die Regierung erläutert, handelt es sich bei abschaltbaren Lasten um Verbrauchseinrichtungen, die am Netz der allgemeinen Versorgung oder an einem geschlossenen Verteilernetz mit einer Spannung von mindestens 110 Kilovolt (Hochspannung) angeschlossen sind, mit großer Leistung nahezu rund um die Uhr Strom abnehmen und die ihre Verbrauchsleistung auf Anforderung der Übertragungsnetzbetreiber reduzieren können. Dafür sind ein fester monatlicher Leistungspreis von 2.500 Euro pro Megawatt und ein variabler Arbeitspreis zwischen 100 und 400 Euro pro Megawattstunde vorgesehen. Vorgesehen ist eine maximale Abschaltleistung von 1.500 Megawatt an sofort abschaltbaren Lasten und maximal 1.500 Megawatt an schnell abschaltbaren Lasten.
Zwischen dem 13. Februar 2014 und dem 26. März 2015 wurden an insgesamt neun Tagen abschaltbare Lasten abgerufen, überwiegend in der Regelzone des Übertragungsnetzbetreibers Amprion. Auch während der partiellen Sonnenfinsternis am 20 März 2015, die zu einer Reduzierung der Stromerzeugung durch Photovoltaik-Anlagen führte, wurden abschaltbare Lasten abgerufen. Wie die Bundesregierung schreibt, stand den Übertragungsnetzbetreibern in dieser Zeit aber noch genügend Regelenergie zur Verfügung. Zitiert werden Angaben des Übertragungsnetzbetreibers TenneT, wonach der Einsatz der Lasten "nicht zwingend notwendig" gewesen sei und die Mitarbeiter in der Schaltleitung diese Option hätten testen wollen.
In den im Bericht ebenfalls enthaltenen Empfehlungen der Bundesnetzagentur heißt es, die abschaltbaren Lasten seien zwar grundsätzlich geeignet, Gefährdungen oder Störungen der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems zu beseitigen. Im Betrachtungszeitraum seien sie aufgrund ausreichender Leistungen im Markt nicht notwendig gewesen. "Es bestand im Berichtszeitraum kein Bedarf an abschaltbaren Lasten", bilanziert die Bundesnetzagentur und empfiehlt, die Verordnung auslaufen zu lassen.
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