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Berlin: (hib/EIS) Der neue Qualitätsbegriff "Bergerzeugnis" soll eingeführt werden. Mit dieser Angabe können Lebensmittel gekennzeichnet werden, deren Rohstoffe aus der Bergregion stammen und auch die Verarbeitung dort erfolgt. Dafür legt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Lebensmittelspezialitätengesetzes (18/6164) vor, um das bestehende nationale Recht an das novellierte EU-Recht anzupassen. Im Zuge der Novellierung der Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel durch das EU-Parlament und den Rat im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 wird zudem das Recht der traditionellen Spezialitäten neu gefasst. Demzufolge sei auch die Umsetzung und Durchführung auf EU-Ebene durch die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 664/2014 der Kommission vom 18. Dezember 2013 und die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 668/2014 der Kommission vom 13. Juni 2014 überarbeitet worden.
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