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Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt auf eine Streichung der Widerrufsprüfung im Asylrecht. Wie die Fraktion in einem entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes (18/6202) schreibt, wurde das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes Anfang 2005 verpflichtet, "innerhalb von drei Jahren nach Unanfechtbarkeit der Asylanerkennung, der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, des subsidiären Schutzes oder sonstiger Abschiebeverbote in jedem Einzelfall zu überprüfen, ob die Anerkennungsvoraussetzungen weiterhin vorliegen und deshalb Schutz in Deutschland auch künftig gewährt werden muss". Das BAMF habe daraufhin in den Folgejahren tausende von Widerrufsverfahren eingeleitet, doch sei die Zahl der tatsächlichen Widerrufe in den vergangenen Jahren stark zurückgegangen.
Allein zwischen Januar und August 2015 habe das BAMF in 8.458 Fällen über den Widerruf der Asylberechtigung beziehungsweise des Flüchtlingsstatus entschieden, heißt es in der Vorlage weiter. Ein Widerruf sei dabei in nur 233 Fällen (2,7 Prozent) erfolgt, während der Schutzstatus in 8.458 Fällen (97,3 Prozent) bestätigt worden sei.
Die Zahl der tatsächlich erfolgten Widerrufe stehe damit in keinem angemessenen Verhältnis zu dem erheblichen Prüfungsaufwand, der mit der Einleitung und Bearbeitung der Widerrufsprüfverfahren durch das BAMF verbunden ist, argumentiert die Fraktion. Die obligatorische Widerrufsprüfung solle daher abgeschafft werden. "Dies würde im BAMF zudem Kapazitäten für die dringend notwendige Bearbeitung und Entscheidung in Asylverfahren freisetzen, die derzeit durch die Widerrufsverfahren gebunden sind.
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