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Berlin: (hib/PK) Der mögliche Datenaustausch zwischen Polizei und Nachrichtendiensten in Deutschland beschäftigt die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/6133). Das Bundesverfassungsgericht habe 2013 in einer Entscheidung zur Anti-Terror-Datei das "informationelle Trennungsprinzip" formuliert, wonach der Datenaustausch zwischen Polizeibehörden und Nachrichtendiensten nur in Ausnahmefällen zulässig sei. Bislang sei aber unklar, in welchem Ausmaß Polizeien, Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendienste von ihren umfassenden Möglichkeiten zur Übermittlung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten Gebrauch machten. Die Abgeordneten fragen nun nach Details zum behördeninternen Informationsfluss.
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