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Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss führt eine öffentliche Anhörung zur Neuordnung der deutschen Zollverwaltung durch. Grundlage der am Montag, den 12. Oktober, stattfindenden Anhörung ist der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der Zollverwaltung (18/5294, 18/5770). Die Anhörung beginnt um 13.30 Uhr im Sitzungssaal E 400 des Paul-Löbe-Hauses und soll um 14.30 Uhr beendet sein.
Mit dem Gesetzentwurf will die Regierung die bestehenden Strukturen der Zollverwaltung weiter verschlanken und Organisationsabläufe effizienter und effektiver gestalten. Dazu soll eine Generalzolldirektion als Oberbehörde mit Sitz in Bonn eingerichtet werden. In der Generalzolldirektion sollen die Aufgaben der bisherigen Mittelbehörden der Zollverwaltung sowie die Aufgaben der Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung des Bundesministeriums der Finanzen zusammengeführt werden. Die bisherigen Mittelbehörden (Bundesfinanzdirektionen Nord, Mitte, West, Südwest und Südost sowie das Zollkriminalamt) sollen in die Generalzolldirektion integriert werden. Das Zollkriminalamt soll innerhalb der Generalzolldirektion als funktionale Einheit mit seiner gesetzlich normierten Stellung im Verbund der bundesdeutschen Sicherheitsbehörden erhalten bleiben.
Als Sachverständige sind geladen: Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ) und die Gewerkschaft der Polizei - Bezirksgruppe Zoll.
Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) sowie der Nummer ihres Personaldokuments anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.
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