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Berlin: (hib/PK) Persönliche Gegenstände und Unterlagen von sogenannten Verbindungsleuten (V-Leute) werden nach Angaben der Bundesregierung nur in absoluten Ausnahmefällen vom Bundesamt für Verfassungsschutz" (BfV) verwahrt. Wie die Regierung in ihrer Antwort (18/6173) auf eine Kleine Anfrage (18/5973) der Fraktion Die Linke weiter mitteilt, gibt es aufgrund der sehr seltenen Fälle hierfür auch keine Arbeitsroutinen.
Die Gegenstände oder Unterlagen würden auf Verlangen an die Berechtigten zurückgegeben, oder sofern dies rechtlich und sachlich geboten sowie zulässig sei.
Nach Angaben der Linke-Abgeordneten war im Zusammenhang mit dem Tod des V-Manns Thomas R. alias "Corelli" bekannt geworden, "dass das BfV auch persönliche Gegenstände von V-Leuten in besonderen Situationen an sich nimmt und dort zeitweilig einlagert".
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