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Berlin: (hib/HLE) Einkommensteuerbescheide für Lebenspartnerschaften mit falscher Geschlechtsangabe sind nach Angaben der Bundesregierung keine Diskriminierung. Die Darstellung erfolge in der Regel mit der korrekten Geschlechtsangabe, heißt es in der Antwort der Regierung (18/6214) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6002). Sofern dies durch die EDV-System nicht möglich sei, werde der Bescheid manuell angepasst. Eine Änderung der Darstellung in den Einkommensteuerbescheiden erfordere teilweise erhebliche Änderungen in den EDV-Systemen. Diese notwendigen Änderungen seien beauftragt und befänden sich in der Umsetzung, heißt es in der Antwort.
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