Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > 09
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung hat einen Entwurf (18/6162) für ein Erstes Gesetz zur Änderung des Seearbeitsgesetzes (SeeArbG) von 2013 vorgelegt. Dieses hat das Ziel, Seeleute besser gegen finanzielle Risiken in möglichen Gefährdungssituationen abzusichern, zum Beispiel bei einem Imstichlassen durch den Reeder. Grundlage für das Gesetz sind Vorgaben des internationalen Seearbeitsübereinkommens von 2006. Da die bisherigen nationalen Rechtsvorschriften teilweise keine ausreichenden Bestimmungen enthielten, um den geänderten Vorgaben des Seearbeitsübereinkommens gerecht zu werden, erfolge nun eine Neuregelung. So werde das SeeArbG auch für die Besatzungsmitglieder von unter deutscher Flagge fahrenden Handelsschiffen an die geänderten Anforderungen des Seearbeitsübereinkommens angepasst, schreibt die Bundesregierung.
Um die Ansprüche der Seeleute im Fall des Imstichlassens finanziell abzusichern, soll unter anderem der Reeder verpflichtet werden, eine Versicherung abzuschließen, der die Ansprüche der Besatzungsmitglieder abdeckt. Ebenfalls geregelt wird die Pflicht der Reeder zur Entschädigung aller an Bord tätigen Seeleute oder deren Hinterbliebenen bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Sören Christian Reimer, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein