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Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat hat in seiner von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/6292) vorgelegten Stellungnahme zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (18/5925) mehrere Änderungen verlangt. So sollen Mieter über die Effizienz von Heizungsanlagen unterrichtet werden, "um gegebenenfalls auch Einfluss auf die Motivation der Eigentümer zum Austausch ineffizienter Anlagen nehmen zu können, indem zum Beispiel das Label in vermieteten Wohngebäuden sichtbar angebracht wird". Auch Heizungs- und Umwälzpumpen als Bestandteil der Heizungsanlagen könnten einen erheblichen Anteil an der gesamtenergetischen Betrachtung der Energieeffizienz haben, über die die Verbraucher ebenfalls Informationen haben sollten.
Dies lehnt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung ab, weil die Einbeziehung von Heizungs- und Umwälzpumpen eine vollständige Neubestimmung der Effizienzklassen und ihrer Berechnungsformeln zur Folge hätte. Auch eine Information der Mieter sei nicht vorgesehen.
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