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Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat hat in seiner von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/6290) vorgelegten Stellungnahme zu dem Entwurf eines Gesetzes zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung weiterer Gesetze (18/5920) eine Änderung im Zerlegungsgesetz verlangt, da es Verzögerungen bei der Programmierung zur Zuordnung von Anschriften von Steuerpflichtigen gebe. Die Bundesregierung stimmt in ihrer Gegenäußerung der Änderung zu.
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