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Berlin: (hib/EIS) Die Stützung des deutschen Agrarmarktes durch die Europäische Union soll angepasst werden. Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat sich am Mittwochmorgen einstimmig für einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen (18/6160) ausgesprochen, der EU-Hilfsmaßnahmen bei Marktstörungen unter anderem aufgrund von Tierseuchen und dem Vertrauensverlust der Verbraucher infolge von Risiken für die menschliche, tierische und pflanzliche Gesundheit zulässt. Die Novelle geht auf die seit dem 1. Januar 2014 gültige Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse zurück, die Anpassungen im nationalen Recht erforderlich mache. Mit der Änderung sollen die Vorschriften des Marktorganisationsgesetzes, des Agrarmarktstrukturgesetzes, des Milch- und Margarinegesetzes und des Weingesetzes an die neue gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) angepasst werden. Die bisher gültigen Verordnungsermächtigungen zur Regelung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (Marktorganisationsgesetz) und des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Marktstruktur im Agrarbereich (Agrarmarktstrukturgesetz) seien nicht mehr ausreichend gewesen.
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