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Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung will den erleichterten Bezug ausbildungsbegleitender Hilfen für geduldete Flüchtlinge früher als geplant umsetzen. Das sieht ein Gesetzentwurf (18/6284) zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII - Sozialhilfe) und weiterer Vorschriften vor. So soll eine bereits für den August 2016 geplante Senkung der Voraufenthaltsdauer für Geduldete und bestimmte Personengruppen mit einer Aufenthaltserlaubnis von vier Jahren auf 15 Monate vorgezogen werden. Durch entsprechende Änderungen im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und im SGB III könnten diese Personen gezielt bestimmte ausbildungsfördernde Leistungen früher in Anspruch nehmen, schreibt die Regierung.
Im SGB III sind darüber hinaus rechtsbereinigende Änderungen geplant, die sich durch den Eintritt der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit für kroatische Staatsbürger zum 1. Juli 2015 ergeben.
Im SGB XII werden die Nachweispflichten der Bundesländer in Bezug auf die Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung neu geregelt. Diese Notwendigkeit ergebe sich aus dem Umstand, dass der Bund seit dem 1. Januar 2014 diese Kosten den Ländern voll erstattet, heißt es zur Begründung. Außerdem werden die Vorschriften über die Anrechnung von Einkommen präzisiert sowie einige redaktionelle Änderungen im SGB XII vorgenommen. Darüber hinaus soll in der Statistik der Berichtszeitraum für Leistungen zur Deckung von Bedarfen für Bildung und Teilhabe erweitert werden, um diese Leistungen künftig besser erfassen zu können.
Der Gesetzentwurf enthält ferner Änderungen bei der Alterssicherung und der Krankenversicherung der Landwirte. Unter anderem sollen die Hinzuverdienstmöglichkeiten im Rentenalter verbessert werden, heißt es im Entwurf.
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