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Berlin: (hib/PK) Die Fraktion Die Linke fordert eine Krankenhausreform, die am Gemeinwohl orientiert ist und den Häusern eine bedarfsgerechte Finanzierung ermöglicht. In einem Antrag der Fraktion (18/6326) heißt es: "Der Zweck eines Krankenhauses ist nicht die Gewinnmaximierung, sondern die Versorgung der Bevölkerung mit notwendigen stationären Leistungen.
Entscheidend für die Leistungsfähigkeit der Häuser sei die personelle und sachliche Ausstattung. Durch Studien sei belegt, dass personelle Standards in der Pflege oder Hygienestandards deutliche Auswirkungen auf die Sterblichkeit der Patienten und die Qualität der Leistung hätten. Da die Versorgungsqualität entscheidend vom Verhältnis der Pflegekräfte zu den Patienten abhänge, sei der wichtigste Schritt zur Verbesserung der Strukturqualität die Einstellung von mehr Personal. Eine verbindliche Personalbemessung müsse schnellstmöglich eingeführt werden.
Die Krankenhaus-Bedarfsplanung sollte kleinräumig mit dem Ziel organisiert werden, ein Optimum an medizinischer, therapeutischer und pflegerischer Versorgung vor Ort zu ermitteln. Die strikte Unterscheidung zwischen den Sektoren ambulant, stationär und pflegerisch sollte zugunsten einer sektorenübergreifenden Bedarfsplanung überwunden werden. Das System der diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) zur Finanzierung der stationären Leistungen müsse abgeschafft werden. Patienten könnten heute nicht mehr sicher sein, ob ausschließlich medizinische Gründe und nicht auch ökonomische Motive ausschlaggebend seien für ihre Behandlung.
Zudem gelte es, die nötigen Investitionsmittel für Kliniken bereitzustellen. Jährlich fehlten den Häusern rund 3,3 Milliarden Euro. Der Investitionsstau könne nicht allein von den Bundesländern behoben werden, hier müsse sich der Bund künftig beteiligen.
Die Regierung hat unlängst ein Krankenhausstrukturgesetz (18/5372) vorgelegt mit dem Ziel einer verbesserten Qualität in der stationären Versorgung. Die Linke hält den Gesetzentwurf für völlig unzureichend.
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