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Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf "zur Gewährleistung der Wahrnehmung sozialer Rechte von Menschen ohne Aufenthaltsstatus" (18/6278) vorgelegt. Wie die Fraktion darin ausführt, wird "der Schutz von Leib und Leben von Menschen ohne Aufenthaltsstatus zu oft beeinträchtigt, weil ihnen der Zugang zu grundlegenden Leistungen der Daseinsvorsorge faktisch verwehrt wird". In Deutschland trügen Mitteilungs- und Unterrichtungspflichten öffentlicher Stellen gegenüber den Ausländerbehörden dazu bei, dass Menschen ohne Aufenthaltsstatus Leistungen, die ihnen nach deutschem Recht eigentlich zustehen, nicht in Anspruch nehmen, weil sie befürchten, infolgedessen zur Ausreise aufgefordert und unter Umständen abgeschoben zu werden.
Daher sollen diese aufenthaltsrechtlichen Mitteilungspflichten nach dem Willen der Fraktion auf Behörden beschränkt werden, die für die Gefahrenabwehr und die Strafrechtspflege zuständig sind. Entsprechende Übermittlungspflichten im Asylbewerberleistungsgesetz, im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und im Sozialgesetzbuch III und VII sollen eingeschränkt werden, sofern sie die Wahrnehmung sozialer Rechte behindern. Davon unberührt bleiben soll die zwischenbehördliche Kooperation bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit.
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