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Berlin: (hib/PK) Mit der Verfolgung von angeblichen Mitgliedern der Migrantenvereinigung ATIK befasst sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/6297). Die Bundesanwaltschaft werfe den Beschuldigten vor, sich nach Paragraf 129 b Strafgesetzbuch (StGB) als Mitglieder oder Rädelsführer an der, wie es hieß, ausländischen terroristischen Vereinigung Türkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten (TKP/ML) beteiligt zu haben, die in der Türkei Anschläge auch gemeinsam mit der Arbeiterpartei Kurdistans, PKK, begangen habe. Die TKP/ML sei in Deutschland aber weder verboten, noch werde sie auf der EU-Terrorliste geführt.
Die Abgeordneten wollen nun unter anderem wissen, wann die Bundesanwaltschaft beim Bundesjustizministerium eine Verfolgungsermächtigung nach Paragraf 129 b StGB gegen die TKP/ML oder eine gegebenenfalls in ihr bestehende terroristische Vereinigung beantragt habe.
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