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Berlin: (hib/STO) Die Auswirkungen des Konflikts zwischen dem türkischen Staat und der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) in der Türkei sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/6311) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6154). Wie die Regierung darin ausführt, haben sowohl die PKK als auch die türkische Regierung Ende Juli 2015 die seit zwei Jahren geltende Waffenruhe faktisch aufgekündigt. Die Ermordung zweier türkischer Polizisten durch die PKK am 22. Juli 2015 in Ceylanpinar als Reaktion auf den Anschlag in der türkischen Stadt Suruc habe zu einer Eskalationsdynamik im Konflikt zwischen der PKK und dem türkischen Staat geführt.
Seither komme es nahezu täglich zu gegen die Türkei gerichteten terroristischen Aktionen der PKK, schreibt die Regierung in ihrer Antwort vom 9. Oktober weiter. Aber auch zuvor habe die PKK während der noch anhaltenden "Friedensphase" vereinzelt terroristische Aktionen in der Türkei durchgeführt. Die türkische Armee habe dann ab dem 24./25. Juli 2015 Stellungen der PKK im eigenen Land und im Nordirak angegriffen. "Auch diese Angriffe dauern bis zum jetzigen Zeitpunkt an", heißt es in der Vorlage.
Vor dem Hintergrund der Ereignisse in der Türkei und im Nordirak komme es auch in Deutschland zu Auseinandersetzungen zwischen pro-türkischen und pro-kurdischen Gruppen, führt die Bundesregierung ferner aus. Dies zeigten pro-kurdische Übergriffe auf türkische Einrichtungen, wie auf das türkische Generalkonsulat in Münster sowie auf Vereinshäuser der Ülkücü-Bewegung in Bielefeld, Kornwestheim und Duisburg. Sowohl türkische als auch kurdische Gruppen hätten in den vergangen Wochen zu Demonstrationen aufgerufen, um ihren politischen Positionen Ausdruck zu verleihen. Im Zuge dieser Kundgebungen sei es in den vergangenen Wochen mehrfach zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen nationalistischen Türken und PKK-nahen Kurden gekommen. Auslöser hierfür seien meist wechselseitige Provokationen gewesen. Mehrere Personen, darunter auch Polizisten, seien bei diesen Auseinandersetzungen verletzt worden. "Die verstärkten Kämpfe zwischen dem türkischen Staat und der PKK in der Türkei führen zu Auseinandersetzungen hierzulande und sind daher auch Anlass zur Sorge über die Innere Sicherheit in Deutschland", konstatiert die Bundesregierung in der Vorlage.
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