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Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung will neue Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) mit Kohle als Brennstoff nicht mehr fördern und für gasbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen Subventionen einführen. Die von den Stromverbrauchern zu zahlende Umlage soll steigen. Mit dem Verzicht auf die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die mit Kohle als Brennstoff betrieben werden, werde ein Beitrag zur Erreichung der nationalen Kohlendioxid-Einsparziele geleistet, heißt es in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (18/6419).
Die Bundesregierung bekennt sich in dem Gesetzentwurf zum weiteren Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Dieser sei vor dem Hintergrund der Energiewende grundsätzlich sinnvoll und sei realisierbar, wenn der Anlagenbetrieb stärker flexibilisiert werde. Untersuchungen hätten auch gezeigt, dass unter den derzeitigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, besonders wegen des niedrigen Strompreises, bis zum Jahr 2020 kein wesentlicher Zubau von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zu erwarten sei. "Darüber hinaus drohen die Stilllegung bestehender, gasbefeuerter KWK-Anlagen in der allgemeinen Versorgung und damit der Verlust von Effizienzvorteilen", schreibt die Regierung. Deshalb soll für bestehende gasbefeuerte KWK-Anlagen in der allgemeinen Versorgung eine bis Ende 2019 befristete Förderung eingeführt werden, um die Stilllegung effizienter Strom- und Wärmeversorgung zu verhindern und die entsprechenden Kohlendioxid-Mengen einzusparen. Neue Gas-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sollen eine verbesserte Förderung erhalten. Wenn Kohle-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen durch Gas-KWK ersetzt werden soll ein Bonus gewährt werden, weil es durch den Brennstoffwechsel zu einer signifikanten zusätzlichen Emissionsminderung in Deutschland komme.
Für selbst verbrauchten KWK-Strom werde in Zukunft keine Förderung mehr gewährt, schreibt die Regierung weiter. Damit werde der besseren Wirtschaftlichkeit von KWK-Projekten, die überwiegend für die Eigenversorgung bestimmt sind, Rechnung getragen. Ausgenommen seien kleinerer Anlagen mit einer Leistung bis 100 Kilowatt sowie Anlagen in der energieintensiven Industrie, "weil in diesen Bereichen ohne Förderung keine Wirtschaftlichkeit der Projekte gegeben ist".
Finanziert wird die Förderung durch eine KWK-Umlage auf den Strompreis. Die Umlage ist in der Höhe auf maximal 750 Millionen Euro begrenzt. In diesem Jahr betragen die Kosten der Umlage rund 630 Millionen Euro. Nicht privilegierte Endkunden werden mit 0,25 Cent pro Kilowattstunde zur Finanzierung der Förderung des Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen-Gesetzes herangezogen. Die Belastung sinkt bei Endkunden mit hohem Stromverbrauch auf maximal 0,05 Cent für den Verbrauch, der 100.000 Kilowattstunden übersteigt. Für Endkunden mit hohem Verbrauch in der Industrie reduziert sich die Umlage auf maximal 0,025 Cent pro Kilowattstunde für den Verbrauch, der 100.000 Kilowattstunden übersteigt.
Die Umlagehöhe soll verändert werden. Damit die gestiegenen Kosten nicht allein von den Haushaltskunden und dem Mittelstand getragen werden müssen, wird der Satz von 0,05 Cent pro Kilowattstunde bei einem Verbrauch von mehr als einer Gigawattstunde auf 0,04 Cent gesenkt. Für stromintensive Unternehmen soll der Satz von 0,025 Cent auf 0,03 Cent leicht angehoben werden. "Hierdurch wird der Kostenanstieg für Haushaltskunden gedämpft", heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. "Die Kosten für diese nicht privilegierten Endkunden steigen bei Ausschöpfung des Deckels von derzeit rund 0,25 Cent je Kilowattstunde auf bis zu 0,53 Cent je Kilowattstunde", erklärt die Bundesregierung. Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden im Jahr würden die Kosten für einen Privathaushalt damit von neun auf etwa 19 Euro im Jahr steigen.
Die gesamten Mehrkosten des Gesetzes, zu dem auch die Förderung von Wärmenetzen und Wärmespeichern gehört, werden von der Regierung auf bis zu 850 Millionen Euro pro Jahr beziffert. Der Kostendeckel für das für das Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen-Gesetz soll entsprechend auf 1,5 Milliarden Euro pro Jahr angehoben werden.
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