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Berlin: (hib/STO) Der Informationsaustausch in gemeinsamen Zentren von Polizeien und Nachrichtendiensten ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/6308) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6133). Wie die Regierung darin ausführt, beachten die beteiligten Behörden "bei ihrer Zusammenarbeit - auch in gemeinsamen Zentren - das geltende Recht". Eine Erhebungsbefugnis sei dabei erforderlich, wenn die personenbezogenen Daten durch Übermittlungsersuchen erhoben werden. Eine ausdrückliche Befugnis zum "Empfang" sei nicht erforderlich. Vielmehr habe "der Empfänger nach dem für ihn geltenden Fachrecht zu prüfen, ob die Daten für seine Auftragserfüllung erforderlich sind, er die Daten verwenden darf, und, wenn dies nicht der Fall ist, sie zu löschen".
Zur Frage, worin der genaue Mehrwert dieser Zentren gegenüber einer Informationsübermittlung auf herkömmlichen Wegen besteht, schreibt die Bundesregierung, dass der Informationsaustausch in der unmittelbaren Zusammenarbeit zielgerichteter, effektiver und bedarfsgerechter erfolge. Die Zentren erlaubten es den Fachexperten der beteiligten Behörden von Bund und Ländern, sich vor Ort in Arbeitsgruppen in Echtzeit auszutauschen.
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