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Berlin: (hib/HLE) Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur wird am Montag, den 2. November, ab 14.00 Uhr eine öffentliche Anhörung zu den Themenbereichen Abgaswerten von Dieselfahrzeugen und unzutreffenden Angaben zu Spritverbrauch und Schadstoffausstoß bei Personenkraftwagen durchführen. Die Anhörung findet im Sitzungssaal E 600 des Paul-Löbe-Hauses statt.
Grundlage der Anhörung sind drei Anträge der Opposition. So fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Antrag (18/6070), unzutreffende Angaben beim Spritverbrauch und beim Schadstoffausstoß zu beenden. Dazu soll die Bundesregierung das Kraftfahrtbundesamt beauftragen, unabhängige stichprobenartige Nachtests für Abgase und CO2-Emissionen regelmäßig durchzuführen. Um eine konsequente Aufarbeitung des Pkw-Abgas-Skandals geht es in zwei weiteren Anträgen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Die Linke fordert in ihrem Antrag (18/6325) die Regierung auf, zum Schutz der abhängig Beschäftigten aktiv darauf hinzuwirken, dass die Folgen des organisierten Betrugs bei VW nicht auf die Mitarbeiter abgewälzt wird. Zudem soll die Regierung eine unabhängige Kommission einsetzen, die für die Erarbeitung eines umfassenden Berichts zum Abgass-Skandal beauftragt wird. Bündnis 90/Die Grünen fordern in ihrem Antrag (18/6334), aus dem Pkw-Abgasskandal Konsequenzen zu ziehen und die Wettbewerbsfähigkeit der Automobilindustrie zu sichern. Deshalb sollen die Ursachen konsequent aufgearbeitet und größtmögliche Transparenz über Verbrauch von Emissionen hergestellt werden.
Als Sachverständige sind geladen: Ulrich Eichhorn (Verband der Automobilindustrie), Professor Reinhard Kolke (Allgemeiner Deutscher Automobil-Club), Erik Pellmann (DEKRA), Jürgen Resch (Deutsche Umwelthilfe), Heinz Steven (Datenanalysen und Gutachten - Data Analysis and Consultancy) und Ekhard Zinke (Kraftfahrt-Bundesamt).
Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (verkehrsausschuss@bundestag.de) sowie der Nummer ihres Personaldokuments anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.
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