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Berlin: (hib/STO) Nach der Umsetzung der Empfehlungen des Untersuchungsausschusses "zur Verbrechensserie des Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Großen Anfrage (18/6465). Wie die Abgeordneten darin schreiben, konnten sich alle am Untersuchungsausschuss beteiligten Fraktionen auf insgesamt 47 gemeinsame Empfehlungen einigen. Diese bezögen sich "auf den Bereich der Polizei, der Justiz, den Verfassungsschutz und speziell den Bereich der Vertrauenesleute der Sicherheitsbehörden".
Wissen will die Fraktion, wie sich aus Sicht der Bundesregierung die Umsetzung dieser Empfehlungen darstellt. Zu den zahlreichen Einzelfragen zählt dabei auch, welche Konsequenzen die Bundesregierung aus der Kritik der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) zieht, aus der sich ergebe, dass die in einer Empfehlung "angemahnte zentrale Zusammenführung von Informationen der Verfassungsschutzämter mit länderübergreifender Bedeutung mit der von der Bundesregierung vorgenommenen Änderung des Verfassungsschutzgesetzes weit über den geforderten Rahmen hinausgeht". Auch fragen die Abgeordneten unter anderem danach, welche Erkenntnisse der Bundesregierung über bisherige Erfahrungen mit den behördeninternen Veränderungen im Bundesamt für Verfassungsschutz zum Thema datenschutzrechtliche Vorschriften und Aktenlöschung vorliegen.
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